Der Verfassungskonflikt
Der Amerikanische Bürgerkrieg wurde um die Befreiung der Sklaven geführt - eine Feststellung, die ebenso weit verbreitet wie falsch ist. Tatsächlich kämpften und starben die "Blauen" und die "Grauen" um eine sehr viel kompliziertere Frage: die nach der "richtigen" Interpretation der Verfassung der USA ...
Nun gehörte die 1787 entstandene Verfassung unbestreitbar zu den Geniestreichen angewandter Politikwissenschaft: Sie besteht in ihrer Urfassung aus ganzen sieben Artikeln, und in 200 Jahren wurden 26 Zusatzartikel (amendments) angefügt. Als Musterbeispiel von "checks and balances", der Gewaltenteilung und der gegenseitigen Kontrolle, wurde die US-Verfassung zum Vorbild zahlreicher späterer Grundgesetze - also eine höchst dauerhafte "Erfolgsstory".
Sie war freilich nur möglich, weil der Verfassungstext tatsächlich nur den Grundrahmen des politischen Alltags vorgab. Innerhalb dieses Rahmens war Flexibilität gewährleistet; die Verfassung passte sich der isolierten Agrargesellschaft des frühen 19. Jahrhunderts ebenso an wie der hochindustrialisierten Weltmacht unserer Zeit. Die Anpassung ging freilich nicht ohne Kämpfe vor sich, und zwar Kämpfe der einzelnen Verfassungsorgane gegeneinander - es war wohl unvermeidlich, dass diese den Auftrag zur "Kontrolle" als Aufforderung zum Streben nach Vormachtstellung verstanden. Die amerikanische Innenpolitik lässt sich so zu einem guten Teil aus dem (bis heute "unentschiedenen") Kampf zwischen dem Präsidenten und dem Obersten Gerichtshof - als keineswegs immer neutralem Schiedsrichter - verstehen.
Ungeklärt war zunächst auch das Verhältnis der Einzelstaaten zum Bundesstaat. Letzterer war aus dem Zusammenschluss der Einzelstaaten entstanden, die dem Bund (d. h. dem Präsidenten und dem Kongress) mehr oder weniger zähneknirschend bestimmte Kompetenzen übertragen hatten (Art, I, Abs. 8): die Erhebung von Außenzöllen, die Schaffung einer Staatsbürgerschaft, die Normierung der Münzen, Maße und Gewichte, den Aufbau des Postwesens, die Führung der Außen- und Verteidigungspolitik, die Verwaltung der noch nicht als Staaten organisierten Territorien ... Was aber, wenn Entscheidungen des Bundes den Interessen der Einzelstaaten widersprachen? Im Senat besaß der Kongress zwar eine Kammer, in der alle Staaten gleichberechtigt waren, doch wenn ein Staat auch dort überstimmt wurde, blieb ihm dann tatsächlich nur das Nachgeben?
Dass diese Grundsatzfrage wohl nur mit Gewalt zu lösen war, gleichzeitig aber nur indirekt mit der Sklaverei verbunden war, das deutete sich schon zu Beginn der 1830er Jahre an. Damals tobte der Kampf um die Einhebung hoher Schutzzölle, die die Industrie der Nordstaaten vor europäischer Konkurrenz schützen sollten - die aber gleichzeitig die Importe verteuerten und zu Gegenmaßnahmen herausfordern mussten, die den Baumwollexport der Südstaaten treffen würden. Als die neuen Zolltarife, trotz heftiger Proteste des Südens, verabschiedet wurden, trat dessen "Vordenker", John C. Calhoun, mit der These von der "Nullifikation" an die Öffentlichkeit: Ihr zufolge besaß jeder Einzelstaat das Recht, missliebige Gesetze für sein Territorium für null und nichtig zu erklären, selbst wenn es sich, wie beim Zolltarif, um eine eindeutige Bundeskompetenz handelte. Tatsächlich hob Calhouns Heimatstaat Südcarolina 1832 einseitig die Zolltarife auf, woraufhin sich Präsident Andrew Jackson (1829 - 1837) vom Kongress die Vollmacht erteilen ließ, mit Waffengewalt gegen den "rebellischen" Südstaat vorzugehen.
Ein Kompromiss in der Steuerfrage verhinderte damals gerade noch den drohenden Bürgerkrieg. Calhoun & Co. waren aber keineswegs "bekehrt"; im Gegenteil: Sie entwickelten den Gedanken der "Nullifikation" zur "Sezession" weiter, also das Recht der Einzelstaaten, aus der Union auch wieder auszutreten.
Die Sklaverei-Frage geriet in dieses politische Pulverfass auf dem Umweg über eine weitere Bundeskompetenz: die Verwaltung der Territorien. Kein US-Präsident - auch nicht Abraham Lincoln 1860 - war mit der Forderung angetreten bzw. gewählt worden, die Sklaverei dort abzuschaffen, wo sie bereits bestand. Der Streit ging einzig darum, ob eine weitere Ausbreitung dieser "Schande" bzw. "besonderen Institution" (je nach Standpunkt) erlaubt sein sollte. Rein ökonomisch war dieser Streit überflüssig wie ein Kropf: Möglich war eine Plantagenwirtschaft im großen Stil ohnehin nur im subtropischen "Baumwollgürtel" zwischen Virginia und Texas. Eine Selbstbeschränkung des Südens auf dieses Gebiet hätte aber zwangsläufig dazu geführt, dass die Sklavenstaaten immer stärker in die Minderheit geraten wären. Sie wären bei allen Entscheidungen des Bundes überstimmt worden, bei den Zolltarifen ebenso wie wohl eines Tages bei der Abschaffung der Sklaverei ...
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© 2003 by Charles Löffler